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Mitteilungen der GSDI

Bezüglich der GSDI-Abmahnwelle gegen Newsletter-Anbieter fühlte man sich damals zur Veröffentlichung folgender Mitteilungen bemüßigt

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Hannover, 04.07.01
Aktuelle Stellungsnahme zu Abmahnschreiben
Die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen haben in den letzten Tagen im Auftrag der GSDI e.V. einige Rechtsverstöße gegen Persönlichkeitsrechte von Nutzern von Newsletterdiensten abgemahnt.

Nach Beobachtung des GSDI e.V. wird gegen die Regelung des TDDSG bzw. MDStV in erheblichem Maße verstoßen. Die Abmahnungen richten sich gegen eine kleine Auswahl von Anbietern. Dabei sind kleine Unternehmen ebenso ausgewählt worden, wie international agierende Konzerne sowie öffentliche-rechtliche Sendeanstalten.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass es sich bei den gerügten Verstößen nur um einen verschwindend kleinen Anteil an der Gesamtzahl der Verstöße handelt.

Zu der entstandenen öffentlichen Diskussion möchten wir in einigen Punkten Stellung nehmen.

1. Die Abfrage von persönlichen Daten, z.B. im Zusammenhang mit einem Newsletter-Service, ist ein beliebtes und weitverbreitetes Mittel, Kundenprofile anzulegen und diese ohne Einwilligung des Nutzers kommerziell zu verwerten.

2. Diese kommerzielle Verwertung illegal gewonnener personenbezogener Daten wird seit Jahren (das TDDSG stammt aus dem Jahre 1997) praktiziert. Obwohl dieser Mißstand von vielen offiziellen Stellen sehr kritisch betrachtet wird, setzen viele Anbieter ihr ungesetzliches Handeln unbehelligt fort.

3.Akteure im Netz, die personenbezogene Daten erheben, sind generell verpflichtet die entsprechenden rechtlichen Grundlagen einzuhalten und ihre Tätigkeit mit geltenden Recht in Einklang zu bringen.

4. Der Verein wird auch in Zukunft datenschutzrechtlich relevante Verstöße aufdecken und dagegen vorgehen. Die Themen, auf die wir in Zukunft verstärkt achten werden sind:

- unrechtmäßiger Einsatz von sogenannten Cookies
- fehlende Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Anbieter
- Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit
- illegale Weitergabe von personenbezogenen Daten
Auch zu diesen Themenbereichen werden wir ausgewählte Verstöße unseren Anwälten vorlegen.

Das vielfältige Echo auf unsere Tätigkeit enthielt viel Kritik, aber auch zahlreiche Anregungen und Anerkennung unserer Tätigkeit.
df


Hannover, 06.07.01
Aktivitäten haben Erfolg
Seit Beginn der öffentlichen Diskussion sind in den letzten Tagen viele datenschutzrechtliche Verstöße von den Anbietern im Sinne des TDDSG bzw. MDStV berichtigt worden. Als Resonanz auf die Aktivitäten des GSDI e. V. verzeichnen wir ein deutlich gesteigertes Problembewusstsein im Umgang mit personenbezogenen Daten.

An Hand von tagesaktuellen Anfragen von Verbrauchern und konkreten Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße stellen wir fest, dass ein enormes Rechtschutzbedürfnis besteht. Wir versuchen dem mit unseren weiteren aufklärenden Tätigkeiten auch in Zukunft Rechnung zu tragen.
df



Hannover, 06.07.01
Stellungnahme zum Vorwurf der Kommerzialität
Die missverständliche Wiedergabe von Interviewpassagen des Vereins-Vorstandes führte zu dem Vorwurf, der GSDI e.V. verfolge rein kommerzielle Zwecke und habe Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht beauftragt. Diese Schlussfolgerung ist unrichtig.

Der GSDI e. V. hat zur Zeit nicht den Status der Gemeinnützigkeit. Die Arbeit des Vorstandes wird ehrenamtlich geleistet. Einnahmen aus Serviceleistungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen werden zur Erreichung des Satzungszweckes eingesetzt. Die Kostennoten des beauftragten Anwaltsbüros beinhalten keinen Ersatz der Aufwendungen des Vereins.
df


Hannover, 06.07.01
Stellungnahme zum Vorwurf der Serienabmahnung
Der GSDI e. V. hat bei einer Reihe von Verstößen eine hannoverschen Anwaltskanzlei mit der Prüfung und der Einleitung rechtlicher Schritte beauftragt. Gemessen an der Vielzahl der Verstöße im Internet ist die Anzahl der in Folge dessen abgemahnten Verstöße marginal.

Derzeit gibt es nach Angabe der Denic ca. 700.000 Internetadressen von Unternehmen. Nach rechtlicher Einschätzung verstößt ein hoher Prozentsatz der Dienste gegen einschlägige datenschutzrechtliche Vorschriften. Vor diesem Hintergrund war das Vorgehen geboten.

Gemäß § 3 Ziff 4 der eingetragenen Satzung soll der Verein "die zum Schutz der Verbraucherinteressen gegebenen Rechte wahrnehmen; dieses geschieht erforderlichenfalls auch durch Einleitung gerichtlicher Maßnahmen.". Der Verein bezweckt die Aufklärung und Beratung von Verbrauchern (§ 3 Ziff 1. der Satzung). Die GSDI e.V. wird abwarten, ob als Resonanz auf die bisherigen Aktivitäten eine Selbstkorrektur der Anbieter im Internet erfolgt.
df



Hannover, 06.07.01
Stellungnahme zum Vorwurf der unverhältnismäßigen Verfolgung von kleinen Anbietern

Bei den abgemahnten Dienstanbietern handelt es sich praktisch ausschließlich um Kapitalgesellschaften. Obwohl die Bestimmungen des TDDSG bzw. MDStV für alle Anbieter bindend sind, haben wir in einem besonderen Fall einer Einzelfirma unsere Anwälte angewiesen auf die Durchsetzung ihrer Kostennote zu verzichten und haben den Ersatz der Aufwendungen übernommen. df


Hannover, 10.07.2001
GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung
Alle abgemahnten Website-Betreiber, die eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben und den gerügten Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen umgehend beseitigen, werden von dem Kostenerstattungsanspruch des GSDI e.V. freigestellt.

Um dem zentralen Anliegen des Vereins Rechung zu tragen, haben wir die Initiative der Juristengruppierung Advograf aufgegriffen. Die angesprochenen Website-Betreiber erhalten in den nächsten Tagen einen entsprechenden Schriftsatz der Kanzlei Kxxxxx & Kollegen. Etwaige Vertragsstrafen kommen nunmehr der gemeinnützigen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. zu Gute.

Der Datenschutz im Internet ist durch das Vorgehen des GSDI e.V. nachhaltig gestärkt worden.
df

© 29.05.2003, zuletzt geändert am
Urheber: Dirk Felsmann
Herausgeber: Abmahnwelle e.V.

 

 

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